Das
politische
System von
Österreich-Ungarn war von Besonderheit, da die beiden von Österreich
und Ungarn verwalteten Reichshälften innenpolitisch unabhängig
voneinander agierten und keine gemeinsame Verfassung besassen. Dennoch
gab es mehrere Gesetze die in der gesamten Donaumonarchie Gültigkeit
besaßen. Dies war zum einen die Pragmatische Sanktion die Kaiser Karl
VI. am 19. April 1713, also lange vor dem Ausgleich zwischen Österreich
und Ungarn, erließ und deren Zweck darin bestand die Thronfolge zu
regeln. Als nächstes war dies die Dezemberverfassung vom 21. Dezember
1867, in der festgeschrieben war welche Angelegenheiten gemeinsam zu
führen waren und zuletzt ein Zoll- und Handelsbündnis von 1878.
Der
Monarch, also das Staatsoberhaupt, regierte in beiden Teilen der
k.u.k. Monarchie und war daher gleichzeitig Kaiser von Österreich und
Apostolischer König von Ungarn. Daneben gab es drei Ministerien bzw.
Institutionen die gemeinsam von Österreich und Ungarn verwaltet wurden.
Daher handelte es sich bei der Donaumonarchie nicht nur um eine
Personal- sondern um eine sogenannte Realunion.
Die
gemeinsamen Ministerien waren im Einzelnen: Das Außenministerium, das
Kriegsministerium und ein gemeinsames Finanzministerium zur
Finanzierung der gemeinsamen Angelegenheiten. Ernannt wurden die
Minister vom Monarchen selbst.
Trotz des gemeinsamens Kriegsministeriums hatte jede der beiden
Reichshälften auch ein eigenes Verteidigungsressort für die jeweilige
Landwehr. Getrennt waren u.a. die Gerichtsbarkeit und das Parlament. So
hatte auch jede Reichshälfte einen eigenen Ministerpräsidenten, der in
Cisleithanien (österreichische Hälfte) dem österreichischen Reichsrat
und in Transleithanien (ungarische Hälfte) dem ungarischen Reichstag
vorstand und stark vom Willen des Monarchen abhängig war.
Eine Besonderheit
stellt noch das ab 1878 besetzte und ab 1908 annektierte
Bosnien-Herzegowina da (siehe Bosnienkrise),
das von Österreich und Ungarn zusammen verwaltet wurde und somit
praktisch reichsunmittelbar war.
Im ungarischen Teil
kam es,
vor allem unter Ministerpräsident Kálmán Tisza (1875 - 1890)
zu
einer starken Magyarisierungspolitik. Diese hatte zum Ziel alle
nichtungarischen Minderheiten mehr oder weniger dazu zu drängen die
ungarische Sprache und Nationalität anzunehmen. Nationale Äußerungen,
z.B. der Slowaken, wurden nach und nach unmöglich gemacht.
Zwar stieg in den Folgejahren die Zahl derer, die
sich als Magyaren sahen, gleichzeitig wuchs aber auch die
Unzufriedenheit durch die Unterdrückung der Minderheiten. Zahlreiche
Schulen wuden geschlossen, die staatliche Kontrolle ausgeweitet und
Gegner dieser Politik verhaftet. Am Ende trug die Unzufriedenheit mit
der Magyarisierung mit dazu bei, dass die Donaumonarchie nach
dem
ersten Weltkrieg zerfiel (siehe Zerfall).
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