ÖSTERREICH - UNGARN
Die Donaumonarchie - k.u.k.
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Das politische System von Österreich-Ungarn war von Besonderheit, da die beiden von Österreich und Ungarn verwalteten Reichshälften innenpolitisch unabhängig voneinander agierten und keine gemeinsame Verfassung besassen. Dennoch gab es mehrere Gesetze die in der gesamten Donaumonarchie Gültigkeit besaßen. Dies war zum einen die Pragmatische Sanktion die Kaiser Karl VI. am 19. April 1713, also lange vor dem Ausgleich zwischen Österreich und Ungarn, erließ und deren Zweck darin bestand die Thronfolge zu regeln. Als nächstes war dies die Dezemberverfassung vom 21. Dezember 1867, in der festgeschrieben war welche Angelegenheiten gemeinsam zu führen waren und zuletzt ein Zoll- und Handelsbündnis von 1878.

Verwaltungseinheiten Österreich-UngarnDer Monarch, also das Staatsoberhaupt, regierte in beiden Teilen der k.u.k. Monarchie und war daher gleichzeitig Kaiser von Österreich und Apostolischer König von Ungarn. Daneben gab es drei Ministerien bzw. Institutionen die gemeinsam von Österreich und Ungarn verwaltet wurden. Daher handelte es sich bei der Donaumonarchie nicht nur um eine Personal- sondern um eine sogenannte Realunion.

Die gemeinsamen Ministerien waren im Einzelnen: Das Außenministerium, das Kriegsministerium und ein gemeinsames Finanzministerium zur Finanzierung der gemeinsamen Angelegenheiten. Ernannt wurden die Minister vom Monarchen selbst.

Trotz des gemeinsamens Kriegsministeriums hatte jede der beiden Reichshälften auch ein eigenes Verteidigungsressort für die jeweilige Landwehr. Getrennt waren u.a. die Gerichtsbarkeit und das Parlament. So hatte auch jede Reichshälfte einen eigenen Ministerpräsidenten, der in Cisleithanien (österreichische Hälfte) dem österreichischen Reichsrat und in Transleithanien (ungarische Hälfte) dem ungarischen Reichstag vorstand und stark vom Willen des Monarchen abhängig war.

Eine Besonderheit stellt noch das ab 1878 besetzte und ab 1908 annektierte Bosnien-Herzegowina da (siehe Bosnienkrise), das von Österreich und Ungarn zusammen verwaltet wurde und somit praktisch reichsunmittelbar war.

Im ungarischen Teil kam es, vor allem unter Ministerpräsident Kálmán Tisza (1875 - 1890) zu einer starken Magyarisierungspolitik. Diese hatte zum Ziel alle nichtungarischen Minderheiten mehr oder weniger dazu zu drängen die ungarische Sprache und Nationalität anzunehmen. Nationale Äußerungen, z.B. der Slowaken, wurden nach und nach unmöglich gemacht.
Zwar stieg in den Folgejahren die Zahl derer, die
sich als Magyaren sahen, gleichzeitig wuchs aber auch die Unzufriedenheit durch die Unterdrückung der Minderheiten. Zahlreiche Schulen wuden geschlossen, die staatliche Kontrolle ausgeweitet und Gegner dieser Politik verhaftet. Am Ende trug die Unzufriedenheit mit der Magyarisierung mit dazu bei, dass die Donaumonarchie nach dem ersten Weltkrieg zerfiel (siehe Zerfall).


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@ COPYRIGHT Christian Kolb
"Es war Ungarn-Österreich früher groß wie nie, und Kaiser Franz der Donauhecht im Sumpf der Monarchie" (EAV - Wo ist der Kaiser?)