Nach
der Niederlage des Kaisertums Österreich im Deutschen Krieg von 1866
(siehe Vorgeschichte)
und dem damit verbundenen Ausscheiden Österreichs aus der deutschen
Staatengemeinschaft, waren die Deutschösterreicher nur noch eine von
vielen Bevölkerungsgruppen innerhalb ihres Vielvölkerstaates. Schon
bald entbrannte ein Streit über die Neugestaltung des Reiches,
in
dem den Ungarn, als zweitgrößte Bevölkerungsgruppe nach den Deutschen,
eine besondere Stellung zuteilwurde.
Kaiser Franz-Joseph
war gezwungen mit Ungarn Verhandlungen
aufzunehmen um das Großreich zu retten. Während die
Österreicher das Ziel
hatten, den Staat in seiner jetzigen Größe,
beizubehalten, gab es in Ungarn
viele Stimmen die einen eigenen völlig autonomen
Staat forderten. Der
Liberale Ungar Ferenc Deák war jedoch der Meinung, dass ein
unabhängiger
Ungarischer Staat zwischen Deutschen und Russen früher oder
später aufgerieben
würde und daher keine dauerhafte Überlebenschance
hätte. Mit dieser Meinung konnte
er schließlich einen Großteil seiner Landsleute
überzeugen, was dazu führte das
Österreich und Ungarn über einen Ausgleich
verhandelten.
Bereits
Anfang 1867
konnten die Ausgleichsverhandlungen, mit dem Ergebnis,
dass Ungarn
innenpolitisch praktisch unabhängig wurde, abgeschlossen werden.
Lediglich der Monarch, der fortan sowohl König von Ungarn als auch
Kaiser von Österreich (k.u.k.) war, sowie Aussen- und
Kriegsministerium
inklusive deren Finanzierung waren weiterhin als Dach über der gesamten
Monarchie.
Am 17. Februar wurde
Gyula Andrássy
zum Ministerpräsidenten des ungarischen Reichsteil, auch
Transleithanien genannt, ernannt. Kurze Zeit später wurde eine
Regierung gebildet und der ungarische Reichstag wiederhergestellt. Am
15. März folgte ein Treueeid gegenüber des Monarchen Franz-Joseph. Mit
den zeitgleich in Kraft tretendenAusgleichsregelungen war die Staatsgründung von
Österreich-Ungarn de facto abgeschlossen.
Als
offizielles Gründungsdatum der Donaumonarchie gelten jedoch zwei
weitere Termine: Zum einen ist dies die feierliche Krönung von
Franz-Joseph I. und seiner Frau Sissi
zum
neuen Königspaar von Ungarn am 8. Juni 1867 (Dieses Ereignis besiegelte
auch die Versöhnung der Ungarn mit Habsburger Dynastie).
Zum anderen
ist dies die kaiserliche Genehmigung der Dezemberverfassung, die fünf
Staatsgrundgesetze enthielt, am 21. Dezember des gleichen
Jahres.
Der Vielvölkerstaat Österreich-Ungarn war nun geboren und sollte in
seiner einzigartigen Form über 50 Jahre lang existieren.
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